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Philosophie bei Aufbau, Pflege Verwaltung des Instrumenten-Fundus.

Alle Instrumente der Stiftung sind in spielbarem Zustand und zur Ausleihe an Musiker zum Gebrauch bestimmt und bei Axa-Art versichert. Die Stiftung nimmt Instrumente als Schenkung oder Teilschenkung, als Legato der (ausnahmsweise) als Leihgabe entgegen. Sie erweitert den Fundus von Zeit zu Zeit im Rahmen der frei verfügbaren Mittel. Sie achtet dabei auf Zweckdienlichkeit als Instrument für Berufsmusiker, auf eine seriöse und gesicherte Herkunft und vernünftige Ankaufsbedingungen. Die Stiftung kauft keine Museums- , Prestige- oder Sammlerobjekte und beteiligt sich nicht an Bieterverfahren. Die Instrumente, einmal im Fundus der Stiftung, verbleiben im Eigentum der Stiftung und werden normalerweise über mehrere Jahre den MusikerInnen unentgeltlich ausgeliehen und bei Rücknahme wieder neu verleihen. Die Stiftung handelt nicht mit Instrumenten und trennt sich nur in Ausnahmefällen von einmal erworbenen Instrumenten.

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Gesuche

Gesuche sind der Stiftung schriftlich mit aussagekräftigen Unterlagen, wie sie auch für Teilnahme bei Wettbewerben oder bei Stellenbewerbungen üblich sind, einzureichen. Gesuche müssen sich konkret auf die Fördertätigkeit der Stiftung Pirolo beziehen. Dabei ist auch der Bezug des Gesuchsstellers zum Raum Basel darzulegen. Gesuche um Stipendien oder Förderung von Musikprojekten ohne konkreten Bezug zum Förderfokus der Stiftung werden nicht beantwortet. Gesuche werden normalerweise an einer der Stiftungsratssitzungen jeweils im März, Juni und Oktober behandelt. In den Monaten Juli und August wird keine Korrespondenz geführt.

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