(Auszug aus den Statuten)
Art. 1
Unter dem Namen Stiftung Pirolo besteht eine Stiftung nach Art. 80 (achtzig) und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.
Die Stiftung hat Sitz in Basel.
Art. 2
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Musiklebens in Basel und seiner Region sowie des Wirkens von Berufsmusikern mit einem konkreten Lebensbezug zu Basel und seiner Region im Allgemeinen.
Insbesondere beschafft die Stiftung qualitativ hoch stehende Instrumente und stellt diese Musikern frei oder zu günstigen Bedingungen leihweise zur Verfügung.
Sie kann für einzelne Instrumentenkategorien oder für den Hauptzweck förderliche Nebenzwecke, wie z. B. Konzertveranstaltungen, Ausschreiben von Wettbewerben oder Stipendien, etc. Sondervermögen bilden.
(Beurkundet vom öffentlichen Notar an der Gründerversammlung vom 13. Dezember 2006.)Die vollständigen Statuten finden sich hier: PDF (1.4MB)