Schenkungen/Teilschenkungen/ Legate

Möchten Sie ein Streichinstrument ( oder Bogen) in den Fundus der Stiftung einbringen, damit es dort im Sinne der Stiftung langfristig für junge Musikerinnen und Musiker zu Verfügung steht? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und besprechen Sie die für Sie stimmige


Variante:

  • Schenkung zu Lebzeit. Ermöglicht Ihnen bei der Auswahl der MusikerInnen für die Ausleihe mitzuwirken und das Instrument dann in Konzerten im Einsatz zu erleben.
  • Schenkung im Rahmen Ihres Testamentes als Legat. Ermöglicht Ihnen das Instrument weiter bei Ihnen zu haben und zu spielen im Wissen, dass es nach Ihrem Ablebensicher der Stiftung Pirolo zugeht und an dann von dieser an Musiker ausgeliehen wird und sinnvoll im Einsatz ist und gepflegt wird.
  • Teilschenkung. Ausgehend von einem vereinbarten Marktwert oder einer Wertschätzung eines anerkannten Gutachters erwirbt die Stiftung das Instrument von Ihnen wobei ein Teil (als reduzierter) Kaufpreises durch die Stiftung bezahlt und der andere Teil von Ihnen der Stiftung schenkungsweise erlassen wird. Für den Schenkungsteil erhalten Sie auch in diesem Fall auf Wunsch eine Spendenbescheinigung.
  • Leihgaben. Ausnahmsweise und nach individueller Absprache nimmt die Stiftung auch Instrumente leihweise und zur Weiterausleihe in Verwaltung.